Wenn dein Gast-Hund während seines Aufenthalts bei dir einen Unfall hatte, denke daran:
- Wir übernehmen nur die Tierarztkosten, die sich aus den folgenden Veranstaltungen ergeben: (Siehe Unfallfälle).
- Es ist unerlässlich, die folgenden Dokumente beim Tierarzt anzufordern:
- Tierarztrechnung mit allen korrekt angegebenen Begriffen, mit Datum und Nummer der Rechnung auf den Namen von:
GUDOG PETS, S.L
ESB86724416
Avenida del Alcalde de Móstoles, 33
28933 Móstoles (Madrid)
- Veterinärmedizinischer Bericht mit Angabe der Mikrochipnummer des Hundes, des Grundes für den Besuch, der Diagnose, des durchgeführten Eingriffs und der ggf. zu befolgenden Behandlung.
- Schick uns die Unterlagen zusammen mit einer kurzen Beschreibung des Geschehens innerhalb von maximal sieben ab dem Tag des Unfalls, der den Tierarztbesuch verursacht hat, per E-Mail an info@gudog.com. Bitte gib auch deine Bank-IBAN für die Rückerstattung der Rechnung an.
- Es ist notwendig, die Mikrochipnummer des Hundes im Gudog-Profil registrieren zu lassen, um eine Rückerstattung der entsprechenden Rechnungen zu erhalten.
Ausnahmen:
Bitte beachte, dass Rechnungen nicht zurückerstattet werden können, wenn es Beweise für die Nichteinhaltung der Regeln des Hundesitters, Fahrlässigkeit, mangelnde Aufsicht, Versäumnisse beim Tierarztbesuch zum Zeitpunkt des Unfalls oder eine andere zwischen dem Hundesitter und dem Hundehalter vereinbarte Situation bezüglich des Hundes gibt. Darüber hinaus kann sich Gudog in solchen Fällen das Recht vorbehalten, den vollen Betrag der Buchung an den Hundehalter zu zahlen, als eine Form der Bezahlung von Tierarztkosten, die ein solches Verhalten verursachen kann.
Wenn der Unfall, der der Grund für den Besuch in der Tierarztpraxis ist, direkt oder indirekt durch den Hund oder die Hunde des Sitters und/oder den Hund oder die Hunde, für die der Sitter zum Zeitpunkt des Unfalls verantwortlich ist, verursacht wurde, können die gesamten Tierarztkosten an den Sitter weitergegeben werden.